Die Imkerei ist unter folgender Nummer registriert: RegNr / LFBIS BetrNr 5543291 |
VIS-Meldepflicht
(Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung)
Die Erfassung von Imkern und Imkerinnen, Bienenständen und Bienenbeständen im VIS ist in der Änderung der Tierkennzeichnungsverordnung 2009 (TKZVO Novelle2015, BGBLII Nr.193/2015 vom 8. Juli 2015) geregelt. Die Registrierungspflicht besteht für jede Person bzw. jeden Betrieb der Bienen hält und gilt bereits ab der Haltung von einem Bienenvolk.
Nach der Registrierung meldet die Imkerin/der Imker laufend den Bestand der Bienenstandorte und die jeweilige Anzahl der Bienenvölker.
- Wichtig!
Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienenstöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen
- 30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS erfolgen, und zum
- 31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.
Das VIS ist über das Stammportal der Statistik Österreich erreichbar: https://portal.statistik.at
Wichtig ist hierbei darauf hinzuweisen, dass seit 2016/17 für den Erhalt einer Förderung (Neueinsteiger,-Kleingeräte,- Investitionsförderung) eine Registrierbestätigung notwendig ist!